entlasten

entlasten

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ent|las|ten [ɛnt'lastn̩], entlastete, entlastet <tr.; hat:
1.
a) jmdm. etwas von seiner Arbeit abnehmen:
den Chef, einen Kollegen [bei der Arbeit] entlasten.
Syn.: assistieren, aushelfen, beistehen, helfen, unterstützen.
b) die Beanspruchung von etwas mindern, verringern:
die Straße [vom Durchgangsverkehr] entlasten; das Herz entlasten.
c) von seelischer Belastung frei machen:
sie vertraute sich mir an, um ihr Gewissen zu entlasten.
Syn.: erleichtern.
2. durch seine Aussage teilweise von einer Schuld freisprechen /Ggs. belasten/: die Zeugin hat den Angeklagten entlastet.

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ent|lạs|ten 〈V. tr.; hat
1. von einer Last befreien, leichter machen
2. die Belastung vermindern von
3. jmdn. \entlasten
3.1 jmdm. Arbeit abnehmen
3.2 von einem Verdacht, Vorwurf, einer Anklage befreien
● einen Angeklagten \entlasten; einen Balken, einen Träger \entlasten; der neue Assistent soll den Chef \entlasten; einen Geschäftsführer, Vorstand \entlasten seine Geschäftsführung billigen; sein Gewissen \entlasten; jmds. Konto \entlasten eine Schuld davon abschreiben, ausgleichen; den Verkehr \entlasten verringern ● jmdn. von einem Verdacht \entlasten; jmdn. von Verpflichtungen \entlasten ● \entlastender Umstand die Schuld verringernder U.

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ent|lạs|ten <sw. V.; hat [mhd. entlasten]:
1.
a) die Beanspruchung einer Person od. Sache mindern:
seine Eltern im Geschäft e.;
den Verkehr, die Straßen e.;
b) von einer seelischen Belastung befreien:
sein Gewissen e.
2.
a) (Rechtsspr.) [teilweise] von einer zur Last gelegten Schuld befreien:
den Angeklagten durch eine Aussage e.;
b) (Kaufmannsspr.) jmds. Geschäftsführung nach Prüfung gutheißen:
der Vorstand wurde entlastet.
3. (Geldw.) durch Tilgung einer Schuld ausgleichen:
ein Konto e.

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ent|lạs|ten <sw. V.; hat [mhd. entlasten]: 1. a) die Beanspruchung einer Person od. Sache mindern: seine Eltern im Geschäft e.; dann wirst du dir halt endlich einen Mann engagieren, der dich entlastet (Danella, Hotel 42); den Verkehr, die Straßen e.; eine Umwelttechnik, die Chromsäure spart und die Umwelt entlastet (Rheinischer Merkur 2. 2. 85, 34); b) von einer seelischen Belastung befreien: sein Gewissen e.; musste er sein schlechtes Gewissen in demonstrativer Kraftanstrengung zu e. versuchen? (Hackethal, Schneide 56). 2. a) (Rechtsspr.) [teilweise] von einer zur Last gelegten Schuld befreien: den Angeklagten durch eine Aussage e.; b) (Kaufmannsspr.) jmds. Geschäftsführung nach Prüfung gutheißen: der Vorstand wurde entlastet. 3. (Geldw.) durch Tilgung einer Schuld ausgleichen: ein Konto e.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Entlasten — Entlasten, verb. reg. act. von einer Last befreyen, in der edlern Schreibart, so wohl eigentlich als figürlich, mit der zweyten Endung der Sache. Jemanden seiner Bürde entlasten. Auch das Iterativum entlästigen kommt in diesem Verstande zuweilen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • entlasten — ent·lạs·ten; entlastete, hat entlastet; [Vt] 1 jemanden entlasten jemandem bei dessen Arbeiten und Pflichten helfen: Man muss die Krankenschwestern durch zusätzliches Personal entlasten 2 etwas entlasten die Belastung ganz oder teilweise von… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • entlasten — 1. a) Arbeit/Last abnehmen, die Beanspruchung/Belastung vermindern/verringern, die Last auf sich nehmen, erleichtern, helfen, unterstützen; (veraltet): exonerieren. b) befreien, erleichtern. 2. a) (Rechtsspr., bildungsspr.): exkulpieren. b)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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